Prüfungsgrundlagen kennen

Prüfungsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das sich mit rechtlichen Fragen rund um Prüfungen in Bildungseinrichtungen befasst. Dies kann sowohl Prüfungen an Schulen und Universitäten als auch in beruflichen Weiterbildungseinrichtungen sowie beruflichen Kammern wie z.B. der IHK oder HWK umfassen. Rechtsgrundlagen finden sich in Gesetzen, Prüfungsordnungen und Ausführungsvorschriften. Dies wechselt je nach Bundesland und angestrebten Bildungsabschluss.


Fehleransätze erkennen

Bei der Beurteilung, ob eine Prüfung angegriffen werden muss, ist es entscheidend, sowohl formale Fehler als auch Bewertungsfehler zu identifizieren. Formale Fehler können beispielsweise Verstöße gegen Prüfungsvorschriften sein oder unzureichende Prüfungsbedingungen (z. B. zu viel Lärm bei der Prüfung, fehlende Kopien in ausreichender Anzahl der Prüfungsarbeiten usw.). Inhaltliche Fehler beziehen sich hingegen auf die objektive Bewertung der Leistung. Zwar haben Prüfer einen Ermessens- und Beurteilungsspielraum aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürfen vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösungen nicht als falsch gewertet werden. Diese Argumente werden zur Begründung des Widerspruchs herangezogen.


Überdenkungsverfahren

In dieser Phase werden nach einigen Prüfungsordnungen die Widersprüche den Korrektoren erneut vorgelegt. Die Prüfer müssen sich mit den vorgelegten Argumenten des Widerspruchs auseinandersetzen und dabei prüfen, ob eine Abänderung der Prüfungsentscheidung in Betracht kommt. Die Darlegungslast, dass eine Antwort mit mehr Punkten zu bewerten ist, liegt dabei beim Prüfling.



Widerspruchsbescheid

Nach der Überdenkensphase wird eine Widerspruchsentscheidung getroffen. Dies ist ein klagefähiger Bescheid (Widerspruchsbescheid) oder eine Abhilfeentscheidung zu Ihren Gunsten. Im Falle eines Widerspruchsbescheids steht der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen.