Fortbildungen

Es gehört zu den Berufpflichten eines Rechtsanwalt sich regelmäßig fortzubilden. Wenn einem Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt verliehen wird, werden diese Pflichten durch die Fachanwaltsordnung festgeschrieben. Jährlich muss der Rechtsanwalt den Besuch von Lehrgängen gegenüber der Rechtsanwatskammer nachweisen, damit er weiterhin die Bezeichnung Fachanwalt führen darf. Um eine optimale Beratung und Betreuung der Mandanten zu ermöglichen hat Herr RA Dipl. Jur Marco Loch an folgenden Fortbildungen teilgenommen:



Lehrgänge 2023

Lehrgänge 2022

Lehrgänge 2021

Lehrgänge 2020

Lehrgänge 2019

Lehrgänge 2018

Lehrgänge 2017