Fortbildungen

Es gehört zu den Berufpflichten eines Rechtsanwalt sich regelmäßig fortzubilden. Wenn einem Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt verliehen wird, werden diese Pflichten durch die Fachanwaltsordnung festgeschrieben. Jährlich muss der Rechtsanwalt den Besuch von Lehrgängen gegenüber der Rechtsanwatskammer nachweisen, damit er weiterhin die Bezeichnung Fachanwalt führen darf. Um eine optimale Beratung und Betreuung der Mandanten zu ermöglichen hat Herr RA Dipl. Jur Marco Loch an folgenden Fortbildungen teilgenommen:



2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017