Rechtsgrundlagen für das öffentliche Baurecht

Das öffentliche Baurecht, unterteilt in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, regelt umfassend die Zulässigkeit und Durchführung von Bauvorhaben. Während das Bauplanungsrecht die städtebauliche Entwicklung und Nutzung von Flächen bestimmt, sorgt das Bauordnungsrecht für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung von Bauprojekten. Die Baupolizei spielt eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Durchsetzung dieser Vorschriften. Bei Streitigkeiten über Baugenehmigungen stehen sowohl Bauherren als auch Nachbarn verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung, um ihre Interessen zu wahren und ihre Rechte durchzusetzen.


Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht wird im Wesentlichen durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Es befasst sich mit der räumlichen Ordnung und Entwicklung, insbesondere durch die Aufstellung von Bauleitplänen:

  • Flächennutzungsplan: Ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellt.
  • Bebauungsplan: Ein verbindlicher Bauleitplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und detaillierte Festsetzungen für die Bebauung und Nutzung einzelner Grundstücke enthält.

Das Bauplanungsrecht legt fest, welche baulichen Nutzungen in welchem Bereich zulässig sind, und dient der geordneten städtebaulichen Entwicklung.


Bauordnungsrecht

Das Bauordnungsrecht wird durch die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Es enthält Vorschriften zur Sicherheit, Ordnung und Gestaltung von baulichen Anlagen und bezieht sich auf die konkrete Ausführung von Bauvorhaben. Zu den zentralen Aspekten des Bauordnungsrechts gehören also die Aufgabe der Baupolizei das sind insbesondere:

  • Baustandards und Sicherheitsanforderungen: Regelungen zu Brandschutz, Statik, Hygiene und Barrierefreiheit.
  • Genehmigungsverfahren: Vorschriften zur Erteilung von Baugenehmigungen und den notwendigen Antragsunterlagen.
  • Überwachung und Kontrolle: Bestimmungen zur Bauüberwachung und zur Einhaltung der genehmigten Bauvorhaben

Rechtsmittel gegen Behördenentscheidungen

Egal ob Sie Bauherr, Nachbar oder Adressat einer Maßnahme der Baupolizei sind, keine Entscheidung muss hingenommen werden. Ihnen steht immer der Widerspruch, die Klage und der gerichtliche Eilrechtsschutz zur Verfügung. Gerner berate ich Sie über Ihr effektives Rechtsmittel.