Förderung für Schule und Studium

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ist ein zentrales Instrument der Bildungsfinanzierung in Deutschland. Es zielt darauf ab, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren. Das BAföG stellt eine finanzielle Unterstützung für Studierende und Schüler dar und wird teilweise als Zuschuss und teilweise als zinsloses Darlehen gewährt.


Voraussetzungen für den Erhalt von BAföG

1. Persönliche Voraussetzungen

  • Staatsangehörigkeit: BAföG wird grundsätzlich an deutsche Staatsangehörige gezahlt. Auch EU-Bürger und Angehörige bestimmter Drittstaaten können unter bestimmten Bedingungen förderungsfähig sein.
  • Alter: Studierende müssen in der Regel bei Beginn der Ausbildung unter 30 Jahre alt sein, für Masterstudiengänge unter 35 Jahre. In Ausnahmefällen, wie etwa bei vorheriger Kindererziehung, kann die Altersgrenze höher liegen.
  • Eignung: Die Bewerber müssen nachweisen, dass sie die erforderliche Eignung für die gewählte Ausbildung haben, zum Beispiel durch Leistungsnachweise im Studium.

2. Ausbildungsbezogene Voraussetzungen

  • Förderungsfähige Ausbildung: BAföG wird für schulische und hochschulische Ausbildungen gewährt. Dies umfasst u.a. Fachschulen, Akademien, Hochschulen und Universitäten. Ein Vollzeitstudium ist Voraussetzung, bei Teilzeitstudiengängen wird grundsätzlich kein BAföG gewährt.
  • Regelstudienzeit: Die Förderung erfolgt bis zum Ende der Regelstudienzeit. Bei Überschreitung dieser Frist gibt es nur in Ausnahmefällen eine Verlängerung der Förderung.

3. Finanzielle Voraussetzungen

  • Elternabhängige Förderung: Die Höhe des BAföG hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern ab. Dabei werden Freibeträge berücksichtigt. Studierende müssen gegebenenfalls selbst Auskunft über das Einkommen der Eltern einholen.
  • Einkommen und Vermögen des Antragstellers: Eigene Einkünfte und Vermögen des Studierenden werden ebenfalls angerechnet. Es gibt bestimmte Freibeträge, bis zu denen Einkünfte und Vermögen anrechnungsfrei bleiben.
  • Einkommen des Ehegatten/Lebenspartners: Wenn der Studierende verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, wird auch das Einkommen des Ehegatten bzw. Partners berücksichtigt.

Rückzahlung

Der Darlehensanteil des BAföG muss nach dem Ende der Ausbildung der Studierenden zurückgezahlt werden. Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und erfolgt in monatlichen Raten. Unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel bei einem besonders niedrigen Einkommen, kann die Rückzahlung gestundet oder reduziert werden. Schüler-BAföG wird als Vollzuschuss gewährt was bedeutet, dass es keine Rückzahlungspflicht gibt.