Ihr Rechtsanwalt für Schulrecht in Saarbrücken

Auch in der Schule gelten Recht und Gesetz. Bundesweit erhalte ich Anfragen, ob ich Eltern nicht bei ihren rechtlichen Problemen mit öffentlichen Schulen helfen kann. Man muss dazu wissen, dass jedes Bundesland andere Gesetze zur Ordnung des Schulwesen hat. Die Grundprinzipien sind jedoch überall gleich, daher ist das öffentliche Schulrecht als Teil des Verwaltungsrecht anzusehen.

In der Vergangenheit wurde davon ausgegangen, dass in der Schule ein besonderes Gewaltverhältnis herrscht. Maßnahmen der Schule gegenüber den Schülern konnten ergriffen werden ohne das eine Rechtsgrundlage herangezogen werden musste. Dies ging bis hin zu Eingriffen in Grundrechte. Damit stellte man Schüler auf eine Stufe mit Strafgefangenen.

Diese Ansicht ist in der modernen Bundesrepublik seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts überholt. Man geht davon aus, dass Schüler zwar immer noch ein sogenanntes Sonderstatusverhältnis haben, wonach Rechte durchaus leichter eingeschränkt werden können, allerdings bedarf es bei einschränkenden Maßnahmen trotzdem einer rechtlichen Grundlage.

Einfach gesagt: Die Schule darf nur das tun, was im Gesetz festgeschrieben steht. Dabei muss sie sich zusätzlich an das allgemeine Verfahrensrecht halten, ist also wie jede Verwaltung nicht frei darin zu tun und zu lassen was sie will, sondern darf nur das tun, was Gesetze festlegen. Ob die Schule sich an Recht und Gesetz gehalten haben dürfen Verwaltungsgerichte überprüfen.

Maßnahmen bei denen ich oft zu Rate gezogen werde, sind vor allem Schulordnungsmaßnahmen: Die häufigsten sind der schriftliche Verweis oder der Ausschluss vom Unterricht.

Seit Schulen Artikel 24 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umsetzen müssen, werde ich auch regelmäßig beim Thema Inklusion konsultiert.

Ich berate aber auch bei Ansprüchen der Eltern, wenn es z.B. um einen Schulwechsel geht.

Auch muss kein Schüler seine Zeugnisnoten wortlos hinnehmen, wenn diese ungerecht zustande gekommen sind. Einzelne Noten lassen sich zwar nur schwer bis gar nicht angreifen, sehr wohl aber das gesamte Zeugnis.

Sollten Sie Fragen zum Schulrecht haben wenden Sie sich an mich. Gerne höre ich mir Ihr Problem an und gebe eine rechtliche Einschätzung ab. Gemeinsam besprechen wir Ihren Fall und das weitere Vorgehen.