Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Immer wenn Bürger im Streit mit Behörden, Ämtern, Verwaltungen oder Ministerien liegen spricht man von Verwaltungsrecht. In der Regel erhält man einen Bescheid der einen Verwaltungsakt darstellt. Dies sind Schreiben von Behörden, Berufskammern und Verwaltungen. Sie verlangen oft, dass man etwas tun oder unterlassen soll. Dies muss nicht automatisch hingenommen werden. Jedermann darf sich auch gegen staatliche Maßnahmen wehren. Die bekannteste Form ist das Erheben eines Widerspruchs.


Es kann aber auch vorkommen, dass man seine Rechte auf anderem Weg durchsetzen muss, in dem man Anträge stellt oder auch vor das Verwaltungsgericht zieht. Der Dschungel der Möglichkeiten ist oft schwer zu durchblicken und es lohnt sich einen Fachmann an der Seite zu haben.


Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Also Gesetze, Verordnungen und Satzungen, die das Verhältnis von Staat und Bürger regeln. Ausnahmen gibt es nur, bei Sondermaterien wie dem Sozial-, Steuer- oder Verfassungsrecht. Sie bilden eigene Rechtsgebiete.


Ich werde vor allem in den folgenden Bereichen regelmäßig zu Rate gezogen:

  • Schul- und Hochschulrecht
  • Hilfe für Opfer unverhältnismäßiger Polizeigewalt
  • Prüfungsrecht
  • BAföG-Recht für Studierende und Schülerinnen und Schüler
  • Öffentliches Dienstrecht für Beamte
  • Handwerks-, Gaststätten- und Gewerberecht
  • Soldatenrecht
  • Öffentliches Recht von Ärztinnen und Ärzten und Krankenpflegekräften
  • Kommunalrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Öffentliches Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

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